Wir betreuen und begleiten Sie
in Ihrem Alltag - in Ihrem Zuhause
Mit Herz und Hingabe für ein würdiges und
selbstbestimmtes Leben in Ihrer vertrauten Umgebung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Entlastungsbetrag
Verwenden Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro ab Pflegegrad 1.
Verhinderungspflege
Nutzen Sie bei Abwesenheit der Pflegeperson Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege.
Ohne Pflegegrad
Mit ärztlicher Verordnung sind unsere Leistungen auch ohne Pflegegrad kostenlos.
Direkte Abrechnung
Wir kümmern uns für Sie um die gesamte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Unsere Leistungen
In diesen Bereichen setzen wir an,
um Sie optimal im Alltag zu unterstützen
In diesen Bereichen setzen wir an, um Sie optimal im Alltag zu unterstützen
Hilfe im Haushalt
- Alltägliche Haushaltsaufgaben
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Reinigung der Wohnung
(z.B. Staubsaugen, Fensterputzen) - Wäschepflege
- Blumenpflege
Begleitung außer Haus
- Fahr- und Begleitdienste (z. B. zur/zum Arztpraxis/Gottesdienst)
- Hilfe bei Einkäufen
- Ausflüge und Spaziergänge
- Besuche von sozialen Veranstaltungen und Kirchen
Zuhören
und Unterhaltung
- Gesellschaft leisten (Spiele, Gespräche, usw.)
- Gemeinsames Kochen und Backen
- Betreuung bei Demenzerkrankungen
- Vermeidung von sozialer Isolation
Entlastung
der Pflegepersonen
- Verhinderungspflege
- Betreuung während der Abwesenheit der Pflegeperson
- Mobilisierung und Aktivierung der Pflegebedürftigen
Beratung
und Vermittlung
- Pflegeboxen mit Pflegehilfsmitteln
- Hausnotrufsysteme, Badumbauten und Treppenlifte zur Unterstützung im Haushalt
- Unterstützung bei der Organisation einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause
Zusätzliche
Unterstützung
- Hilfe bei leichten Gartenarbeiten
- Begleitung zu Gruppentreffen, Geburtstagen oder sonstigen Veranstaltungen
- Unterstützung bei der Haustierpflege
- Hilfe beim Organisieren von Freizeitaktivitäten
- Erledigung von Botengängen z.B. zur Post/Apotheke
Wussten Sie, dass Ihnen mehr Unterstützung zusteht, als Sie denken?
In unserer Beratung erklären wir Ihnen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen und wie Sie diese gezielt für Ihren Alltag nutzen können.
Unsere Beratung
Mehr Transparenz bei Ihren Betreuungsansprüchen
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mit der Pflegebox
Wussten Sie schon? Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich, um den Pflegealltag zu erleichtern. Mit der Pflegebox erhalten Sie zuzahlungsfreie Hilfsmittel wie z.B. Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Einlagen ganz einfach und bequem nach Hause geliefert. Der Versand ist gratis, und die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Nutzen Sie Ihren Anspruch und passen Sie die Pflegebox jederzeit an Ihren Bedarf an.
Beratung zum Hausnotruf
- In 10 Minuten versendet
- Sichere Übermittlung Ihrer Daten
- Für alle deutschen Krankenkassen
Umfassende Beratung zu Ihren Betreuungsansprüchen
Wir helfen Ihnen, den Überblick über Ihre Ansprüche zu behalten. Oft wissen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. In unserer Beratung erklären wir Ihnen verständlich, welche Entlastungsbeträge und Pflegemöglichkeiten Ihnen seitens der Pflegekasse zustehen und wie Sie diese nutzen können.
Entlastungsbetrag optimal nutzen
Wussten Sie, dass Ihnen ab Pflegegrad 1 monatlich 131 Euro für Entlastungsleistungen zustehen? Wir beraten Sie umfassend, wie Sie diesen Betrag sinnvoll einsetzen können, um Ihren Alltag zu erleichtern – von Haushaltsunterstützung bis hin zur Begleitung außer Haus.
Beratung zur Verhinderungs- und Entlastungspflege
Pflegende Angehörige sind oft stark gefordert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Verhinderungs- und Entlastungspflegeleistungen optimal nutzen können, um sich selbst Erleichterung zu verschaffen. Lassen Sie sich von uns über die finanziellen Möglichkeiten beraten, die Ihnen zustehen und aufzeigen wie Sie diese in Anspruch nehmen können.
Hilfe bei der Abrechnung mit Pflegekassen
Die Bürokratie der Pflegekassen kann kompliziert und undurchsichtig sein. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Abrechnung von Pflegeleistungen, damit Sie sich nicht mit Formalitäten belasten müssen. Egal ob Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen – wir klären das für Sie!
Beratung bei fehlendem Pflegegrad
Auch ohne Pflegegrad können unsere Leistungen für Sie kostenlos sein. Bspw. bei einer verordneten Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Diese können wir mit einer Kostenübernahmeerklärung direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Selbstverständlich können Sie als Selbstzahler unsere Unterstützung ebenfalls in Anspruch nehmen.
Beratung zur individuelle Anpassung der Betreuung
Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse. Unsere Beratung passt sich genau diesen an und zeigt Ihnen auf, welche Betreuungsangebote am besten zu Ihrer Situation passen. Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg finden, um Ihre Lebensqualität zu steigern.
Unterstützung bei der Organisation einer 24-Stunden-Betreuung
Unser Kooperationspartner CareWork bietet die sogenannte 24-Stunden-Betreuung & Pflege. In den eigenen vier Wänden erhalten Senioren und Pflegebedürftige professionelle Unterstützung und Fürsorge in vertrauter Umgebung. Dies stellt eine liebevolle und persönliche Alternative zur Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim dar. Die Betreuungskräfte übernehmen nicht nur die Grundpflege und helfen im Haushalt, sondern entlasten auch Angehörige und schaffen so eine angenehme und würdevolle Lebensqualität im gewohnten Zuhause.
Unsere Mission
Individuelle Hilfe für maximale Selbstständigkeit und Lebensqualität
Die Weißen Elfen Schwarzwald stehen für mehr als nur Alltagsunterstützung – wir sind da, um das Leben von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen leichter und würdevoller zu gestalten. Unsere Mission ist es, jedem Menschen, der auf Hilfe angewiesen ist, die Möglichkeit zu geben, so lange wie möglich selbstbestimmt und in vertrauter Umgebung zu leben.
Unsere qualifizierten und einfühlsamen Betreuungs-Elfen, ob festangestellt oder ehrenamtlich, unterstützen Sie in allen Bereichen des Alltags: von der Haushaltsführung über Begleitung zu Terminen bis hin zur Pflege sozialer Kontakte. Wir passen unsere Hilfe individuell an Ihre Bedürfnisse an – immer mit dem Ziel, Ihnen und Ihren Liebsten mehr Lebensqualität, Entlastung und Sicherheit zu bieten.
- Individuelle Unterstützung, angepasst an Ihre persönliche Bedürfnisse
- So lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung führen
- Flexible stundenweise Betreuung (mind. 1,25 Stunden) mit genügend Zeit für individuelle Wünsche
- Einsatz qualifizierter Betreuungskräfte unter Leitung einer Pflegefachkraft (Keine medizinische Pflege oder pädagogische Betreuung)
Zusammenarbeit
In nur 4 Schritten zu Ihrer persönlichen Betreuungs-Elfe
Kontaktaufnahme
Sie nehmen mit uns Kontakt auf, und wir vereinbaren ein persönliches Erstgespräch bei Ihnen vor Ort, um Ihre Bedürfnisse zu besprechen.
Beratung
In unserem Erstgespräch klären wir gemeinsam alle Fragen und legen fest, wie wir Sie unterstützen können. Wir informieren Sie über Pflegekassenleistungen und helfen bei Bedarf mit den Anträgen.
Aufnahme
Nach dem Erstgespräch werden Sie als Kunde bei uns aufgenommen, und wir weisen Ihnen eine persönliche Betreuungskraft, unsere Elfe, zu.
Einsatz
Innerhalb von vier Wochen lernen Sie Ihre persönliche Elfe bei ihrem ersten Einsatz kennen. Diese wird Ihnen von der Geschäftsleitung persönlich vorgestellt. Terminänderungen können dann flexibel und direkt mit unserer Elfe abgestimmt werden.
Unsere helfenden Elfen an Ihrer Seite machen jeden Tag ein bisschen besser. Wir unterstützen Sie bestmöglich, damit Sie den Alltag in Ihrer vertrauten Umgebung genießen können.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie kann man unsere Leistungen in Anspruch nehmen?
Um unsere Leistungen zu nutzen, vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Dabei lernen wir Sie und Ihre Bedürfnisse kennen und klären alle Fragen zur Unterstützung. Anschließend teilen wir Ihnen eine passende Betreuungskraft (Elfe) zu.
Ist das Erstgespräch kostenlos?
Der erste telefonische Kontakt, mit entsprechenden Aufklärungen und gegebenenfalls Hilfestellungen, ist kostenfrei.
Die Erstberatung erfolgt stets persönlich in der häuslichen Umgebung der leistungsempfangenden Person. Da die Beratung vor Ort eine anerkannte und sehr zeitaufwendige Dienstleistung darstellt, können wir diese nicht kostenlos anbieten. Allerdings ist es möglich das Beratungsgespräch ab einem Pflegegrad über den Entlastungsbetrag mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.
Ab wann beginnt die Unterstützung?
Nach dem Abschluss des Betreuungsvertrags startet die Unterstützung in der Regel innerhalb von drei Wochen. In Ausnahmefällen kann es zu etwas längeren Wartezeiten kommen.
Für wen ist die Unterstützung kostenlos?
Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Diese 131 Euro können nur als Dienstleistung von zugelassenen Unternehmen/Organisationen erbracht werden. Eine Auszahlung des Betrags ist nicht möglich.
Darüber hinaus können Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 über einen Betrag in Höhe von 2.528 Euro/ Jahr (1.685 € Verhinderungspflege + 843 Euro möglicher Übertrag aus der Kurzzeitpflege) verfügen. Auch die Verwendung von Pflegesachleistungen für unsere Dienste ist möglich. Bei einer verordneten Haushaltshilfe (z.B. durch Ihren Arzt) sind die Leistungen kostenlos, selbst ohne Pflegegrad.
Flexibles Entlastungsbudget ab Juli 2025: Ab dem 01.07.2025 wird die Verhinderungspflege durch das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wesentlich vereinfacht und erweitert. Mit dem sogenannten „Entlastungsbudget“ erhalten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Diesen können Sie flexibel für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen.
Können Sie direkt mit der Pflegekasse abrechnen?
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Bei Privatversicherten erfolgt die Abrechnung über den Versicherungsnehmer. Auch bei einer verordneten Haushaltshilfe übernehmen wir die Abrechnung mit der Krankenkasse.
Kommt immer die gleiche Betreuungskraft (Elfe)?
Wir planen, dass Sie möglichst von der selben Betreuungskraft (Elfe) unterstützt werden. Dies erleichtert den Ablauf und fördert ein vertrauensvolles Verhältnis.
Was passiert, wenn ein Termin vergessen wird oder nicht stattfinden kann?
Sollte ein Termin nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, gilt er als stattgefunden und wird entsprechend abgerechnet.
Bieten Sie auch Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI an?
Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem häuslichen Umfeld ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen sich in regelmäßigen Abständen von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI haben in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich zu erfolgen. Diese Dienstleistung können wir voraussichtlich ab 12/2025 anbieten.
Kontaktaufnahme
Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne
Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Ihren Alltag – kompetent, einfühlsam und
individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.